KI Kanzlei

Neuer Fachartikel zu KI-Nutzung im Betrieb von Rechtsanwalt Orlowski

03/2024 von Marva Pirweyssian
Generiert mit Midjourney von Joerg Heidrich

 

In seinem neuen Beitrag mit dem Titel "Wenn der Betriebsrat nicht gefragt wird" beleuchtet Rechtsanwalt Bastian Orlowski den Beschluss des ArbG Hamburg vom 16. Januar 2024, wonach der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht hat, wenn Arbeitnehmenden gestattet wird, ihre privaten und selbstfinanzierten ChatGPT-Accounts zur Erledigung ihrer Aufgaben zu nutzen.

 

Er stellt klar, dass der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg nicht verallgemeinerungsfähig ist. Sodann widmet er sich der Frage, wie der Fall zu beurteilen wäre, wenn die Arbeitnehmenden unternehmenseigene Accounts nutzen würden. Zum Schluss zeigt er Methoden auf, mit denen Unternehmen den Einsatz von KI bewerkstelligen können.

 

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